Immobilienerwerb aus laufenden Insolvenzverfahren

Es ist besonders hier schwierig, „pauschale Angaben“ mitzuteilen. Oftmals ist parallel zum Insolvenzverfahren ein Gläubigerzwangsversteigerungsverfahren anhängig.

Fakt ist, dass an die Stelle des Eigentümers (bzw. an die Stelle des Miteigentümers) die Insolvenzverwaltung getreten ist. Das bedeutet, dass – z. B.: bei einem außergerichtlichen Erwerb per Kaufvertragsbeurkundung – das Mitwirken der Insolvenzverwaltung zwingend erforderlich ist.

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