Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen 

Der wesentliche Unterschied zum herkömmlichen Kauf (per notariellem Kaufvertrag) liegt darin, dass der Eigentumswechsel per Zuschlagsbeschluss erfolgt. Nach Ende der Bietzeit im Zwangsversteigerungstermin wird das Meistgebot festgestellt und die Verfahrensbeteiligten werden vor der Zuschlagserteilung angehört. In den meisten Fällen wird der Zuschlag dann erteilt, wenn die verfahrensbetreibende Gläubigerin die sofortige Zuschlagserteilung an den Meistbietenden beantragt (Ausnahme: begründeter Vollstreckungsschutzantrag oder andere Hilfsanträge des Eigentümers / Schuldners).

Die Besonderheit liegt darin, dass der Meistbietende mit Zuschlagserteilung bereits Eigentümer der Immobilie wird – obwohl er in den meisten Fällen lediglich 10 % (Sicherheitsleistung) des festgestellten Verkehrswertes gezahlt hat (seltene Ausnahme: die Verfahrensbeteiligten verzichten auf die Sicherheitsleistung; dann wird der Meistbietende mit Zuschlagserteilung ohne Geldleistung bereits neuer Eigentümer) –.

Diese Form des Immobilienkaufs beinhaltet Vor – und Nachteile. Nutzen Sie daher auch hier bitte unser Angebot der Immobilienberatung und „ersparen sich Ärger und eine Menge Geld“.