Immobilienerwerb aus Teilungsversteigerungen 

(Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft)  siehe Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen:

Der Verfahrensablauf im Versteigerungstermin ist mit dem der Gläubigerversteigerung identisch. Der Unterschied zur Gläubigerversteigerung besteht darin, dass der / die Antragssteller(in) Miteigentümer ist und mit Beantragung des Verfahrens die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft anstrebt.

Die Eigentümer finden bzgl. des Verkaufspreises oder der weiteren Nutzung keine gütliche (außergerichtliche) Einigung; oftmals sind die Eigentümer untereinander zerstritten.

Nutzen Sie auch hier bitte unser Angebot der Immobilienberatung.