Der / die Notar(in) 

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Justizministerium ernannt, hilft bei bedeutenden Rechtsgeschäften, berät und belehrt die Parteien und entwirft Verträge. Notare sind allein dem Gesetz unterworfen.

Die notarielle Beglaubigung von Grundstückskaufverträgen ist gesetzlich vorgeschrieben

Ob ein Notar bei einem Rechtsgeschäft tätig werden muss, ist im deutschen Recht genau festgelegt. Unbedingt notwendig ist eine notarielle Beglaubigung von Urkunden unter anderem bei:

  • Grundstückskaufverträgen
  • Gesellschaftsgründungsverträgen und
  • Erbverträgen